Vertrauenspersonen für die Belange behinderter Menschen / Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe die berufliche Integration der Schwerbehinderten in der Dienststelle zu fördern, ihre Interessen in der Dienstelle zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten die einen einzelnen oder die behinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor Entscheidungen anzuhören. Damit wird gewährleistet, dass die Schwerbehindertenvertretung in die Meinungsbildung des Arbeitsgebers einbringen kann, was aus ihrer Sicht im Interesse des behinderten Menschen unter Berücksichtung der Belange des Arbeitgebers notwendig ist.
Kernpunkt der Aufgabe als Vertrauensperson der Schwerbehinderten ist es, die Eingliederung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen im Bundesverwaltungsamt zu fördern sowie ihre Interessen gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Darüber hinaus steht die Vertrauensperson der Schwerbehinderten den betroffenen Mitarbeitern beratend und helfend zur Seite. Durch die Novellierung des Schwerbehindertengesetzes mit gleichzeitiger Einbindung in das Sozialgesetzbuch IX werden die Beschäftigte auch bei Anträgen an das jeweils zuständige Versorgungsamt (Anträge auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. auf Erhöhung des Grades der Behinderung) sowie bei Anträgen an das Arbeitsamt zum Zwecke der Gleichstellung mit den Schwerbehinderten unterstützt.
Damit diese wichtige Aufgabe pflichtgemäß und für die Betroffenen zufriedenstellend ausgeführt werden kann, ist ein von beiden Seiten geführter vertrauensvoller Dialog Voraussetzung.
Darüber hinaus existiert ein technischer Fachdienst des Intergrationsamtes (früher Hauptfürsorgestelle). Dieser Fachdienst unterstützt gemeinsam mit dem berufsbegleitenden Dienst die Schwerbehindertenvertetung sowie den Arbeitgeber bei der behindertengerechten Ausstattung neuer oder vorhandener Arbeitsplätze. Gerade in der jüngsten Vergangenheit konnten durch Einschaltung dieser Fachdienste wesentliche Erleichterungen nicht nur am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Mitarbeiter des Hauses erreicht werden.