Vertretungen im Bundesverwaltungsamt

Personalrat

Die Interessen der Tarifbeschäftigten (Arbeitnehmer), Beamten und der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten in Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes werden durch den Personalrat vertreten. Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Personalrats und seiner Mitglieder regelt das Bundespersonalvertretungsgesetz.

Schwerbehindertenvertretung

Die Vertretung für die Belange behinderter Menschen ist neben dem Personalrat eine eigenständige gesetzliche Arbeitnehmervertretung bezogen auf den Kreis der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Sie steht allen schwerbehinderten Menschen beratend und helfend zur Seite. Sie überwacht, dass geltende Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen eingehalten werden. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen wird alle 4 Jahre von den schwerbehinderten Menschen des Bundesverwaltungsamtes gewählt.

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