Beauftragungsprozess
Sie haben Beratungsbedarf?
Um Ihre Beratungsanfrage zu stellen haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Als Erstnutzer (noch kein Zugriff auf das Fachsystem COMET):
Übersenden Sie uns Ihre Beratungsanfrage samt Antragsformular per E-Mail beratung@bva.bund.de
Gerne können Sie sich auch vorab telefonisch unter der Rufnummer 022899-358-30575 zu den Rahmenverträgen und einer Beauftragung beraten lassen.
2. Als Bestandsnutzer (Zugriff auf COMET wurde bereits einmalig eingerichtet):
Übermitteln Sie Ihre Beratungsanfrage direkt über das Fachsystem 3PM COMET.
(Hinweis: Bei abgelaufenen Passwort bitte neues über die Anmeldemaske anfordern)
Wie geht es nach der Beratungsanfrage weiter?
- Die für Sie zuständige Ansprechperson des Drei-Partner-Modells begleitet, berät und unterstützt Sie vom Auftakt bis zum Abschluss des Projektes.
- Wir weisen Ihrem Vorhaben und der benötigten Beratungs- und Unterstützungsleistung den thematisch passenden Rahmenvertrag zu und setzten uns mit Ihnen in Verbindung.
- Anschließend kontaktieren wir das Generalunternehmen und fragen an, ob er die Beratungsanfrage übernehmen kann.
- Nachdem das Generalunternehmen die Auftragsübernahme bestätigt hat, wendet er sich an die jeweilige Ansprechperson aus der Beratungsanfrage.
- Sie stimmen mit dem Dienstleister die Inhalte der Beratungsleistung ab und wir begleiten Sie gerne bei diesem Prozess. Im Rahmen eines Auftragsklärungsgespräch können letzte Fragen und die allgemeinen Prozesse abgestimmt werden.
- Sie stimmen anschließend mit dem Dienstleister eine Kooperationsvereinbarung ab, die abschließend durch das BVA geprüft wird.
- Auf dieser Grundlage schließt das BVA in Ihrem Auftrag mit dem Generalunternehmen einen Vertrag (Einzelauftrag).
Weitere Informationen zur Kooperationsvereinbarung und zum Einzelauftrag: