Beauftragungsprozess

So funktioniert die Beauftragung im Drei-Partner-Modell (3PM)

Sie haben Beratungsbedarf?

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Übermitteln Sie Ihre Beratungsanfrage direkt über das Fachsystem 3PM COMET.

Fachsystem 3PM COMET

Falls Sie das Drei-Partner-Modell noch nicht kennen und auch noch keinen Zugriff auf das Fachsystem 3PM COMET haben, können Sie sich vorab telefonisch unter der zentralen Rufnummer 022899-358-30575 oder per E-Mail beratung@bva.bund.de beraten lassen.

Wie geht es nach der Beratungsanfrage weiter?

  • Die für Sie zuständige Ansprechperson des Drei-Partner-Modells begleitet, berät und unterstützt Sie vom Auftakt bis zum Abschluss des Projektes. 
  • Wir weisen Ihrem Vorhaben und der benötigten Beratungs- und Unterstützungsleistung den thematisch passenden Rahmenvertrag zu und setzten uns mit Ihnen in Verbindung.
  • Anschließend kontaktieren wir das Generalunternehmen und fragen an, ob er die Beratungsanfrage übernehmen kann.
  • Nachdem das Generalunternehmen die Auftragsübernahme bestätigt hat, wendet er sich an die jeweilige Ansprechperson aus der Beratungsanfrage.
  • Sie stimmen mit dem Dienstleister die Inhalte der Beratungsleistung ab und wir begleiten Sie gerne bei diesem Prozess. Im Rahmen eines Auftragsklärungsgespräch können letzte Fragen und die allgemeinen Prozesse abgestimmt werden.
  • Sie stimmen anschließend mit dem Dienstleister eine Kooperationsvereinbarung ab, die abschließend durch das BVA geprüft wird.
  • Auf dieser Grundlage schließt das BVA in Ihrem Auftrag mit dem Generalunternehmen einen Vertrag (Einzelauftrag).

Weitere Informationen zur Kooperationsvereinbarung und zum Einzelauftrag:

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