Wie funktioniert die Abrechnung?
Inhaltsverzeichnis
Zahlungsmodalitäten
- Die Leistungen externer Beraterinnen und Berater erstatten Sie dem Dienstleister auf Selbstzahlerbasis
- Die notwendigen Haushaltsmittel müssen Sie zur Verfügung stellen
- Die Abrechnung der externen Leistungen erfolgt entweder monatlich (Projekt nach Aufwand mit Obergrenze) oder zu festgelegten Meilensteinterminen (Projekt nach Festpreis)
- Die Beauftragung und Rechnungsstellung erfolgt elektronisch
- Im Rahmen des Drei-Partner-Modells bieten die verschiedenen Rahmenverträge bezogen auf die Kompetenzen und Erfahrungen der Beraterinnen und Berater Preisstufen an
Aufwands- und Festpreisprojekte
Festpreisprojekt | Aufwandsprojekt mit Obergrenze |
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Preisstufen
Für die die Beraterinnen und Berater gibt es in jedem Rahmenvertrag Beraterprofile. Für jedes Beraterprofil sind die formalen und fachlichen Anforderungen für die jeweilige Tätigkeit festgelegt. Die Bezahlung erfolgt nach festgesetzten Preisstufen. Die Anforderungen für die Eingruppierung in die jeweilige Preisstufe variieren je nach Rahmenvertrag. Angaben zu den jeweiligen Anforderungsprofilen erhalten Sie in unseren Infoblättern zu den einzelnen Rahmenverträgen.
Zu den Preisstufen berät Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner des Drei-Partner-Modells gerne auf schriftliche Anfrage. Sie können sich nachrichtlich an unser Beratungspostfach beratung@bva.bund.de wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Auskünfte zu den Preisstufen geben können.
Elektronische Rechnungen
Elektronische Rechnungen erhalten Sie...
- zur sachlichen und rechnerischen Prüfung,
- in Festpreisprojekten nach Erreichen des Meilensteins,
- in Aufwandsprojekten monatlich zusammen mit dem Leistungsnachweis.
Bei Problemen unterstützen wir Sie!
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Stand 15.08.2018