Die Kooperationsvereinbarung (KoopV)

Die Kooperationsvereinbarung  bildet die schriftliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem BVA und der auftraggebenden Behörde im Drei-Partner-Modell. Mit der KoopV beauftragen Sie das BVA, mit dem Dienstleister einen Vertrag zu schließen und in Ihrem Namen Teile des Vertragsmanagements zu übernehmen.

Inhalte der Kooperationsvereinbarung:

  • detaillierte Projekt-/Leistungsbeschreibung
  • Aufwand in Personentagen
  • Leistungszeitraum
  • Projektmitarbeiter/innen der beteiligten Partner

Der Dienstleister entwirft in enger Abstimmung mit Ihnen die KoopV. Danach prüfen wir beim BVA die KoopV formal und inhaltlich. Gezeichnet wird die KoopV zuerst vom BVA und anschließend von Ihnen.

Der Einzelauftrag (EA)

  • Der Einzelauftrag bildet die vertragliche Grundlage für die die Beratung im Drei-Partner-Modell. Damit dürfen Sie Leistungen aus dem Rahmenvertrag abrufen. Er stellt die verbindliche Rechtsgrundlage für die Beratung dar.
  • Der Einzelauftrag wird zwischen dem BVA und dem externen Dienstleister geschlossen.
  • Der Einzelauftrag enthält die wesentlichen Angaben aus der Kooperationsvereinbarung (Vertragspartner, Projektlaufzeit, Kosten, etc.) und referenziert auf diese.
  • BVA und Dienstleister schließen den Vertrag papierlos mit elektronischer Signatur.

 

Beauftragungsprozess

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