Häufig gestellte Fragen ... 

an das Beratungszentrum des Bundes

Menschen im Foyer

Wer kann die Leistungen des Beratungszentrums in Anspruch nehmen?

Im Falle der Beratung durch eigene Berater des Beratungszentrums

Unsere Leistungen können wir für alle Bundesbehörden und Zuwendungsempfänger erbringen. Landes- und Kommunalbehörden sind von unserer Beratung ausgenommen, sie können aber natürlich soweit übertragbar von unseren abrufbaren Arbeitshilfen und eingestellten Ergebnissen Gebrauch machen.
Ob, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt eine Beratungsanfrage realisiert werden kann, ist außerdem abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit unserer Beraterkapazitäten.

 

Im Falle der Beratung durch unsere Rahmenvertragspartner (Drei-Partner-Modell)

Hier gelangen Sie zum Quick-Check „Abrufberechtigung aus Rahmenverträgen“.

 

Wie stelle ich eine Beratungsanfrage?

Alle Informationen zur Beratungsanfrage finden Sie hier.

 

Was kostet die Beratung durch das Beratungszentrum und / oder seine externen Partner?

Im Falle der Beratung durch eigene Berater des Beratungszentrums

Für unsere Kunden im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und im Bereich der Beauftragten für Kultur und Medien entstehen keine Kosten.
Für die Kunden aller anderen Geschäftsbereiche gilt Kostenerstattungspflicht für die entstandenen Aufwendungen (Personalaufwendungen und Reisekosten) nach § 61 Bundeshaushaltsordnung.
Die Erstattung der Aufwände kann bei Dauerkunden durch Stellenkompensation erfolgen. Ansonsten erfolgt Sie durch Kostenerstattung nach erfolgter Aufwandsabrechnung nach Abschluss des Projektes.

 

Im Falle der Beratung durch unsere Rahmenvertragspartner (Drei-Partner-Modell)

Hier gelangen Sie zu den Kosten und Zahlungsmodalitäten im Falle eines Abrufs aus Rahmenverträgen.

 

Wie verläuft der Prozess von der Beratungsanfrage bis zum Projektstart?

Im Falle der Beratung durch eigene Berater des Beratungszentrums
  1. Sie beschreiben (ggf. mit uns zusammen) Ihren Beratungsbedarf über eine Beratungsanfrage.
  2. Gemeinsam erörtern wir, welches die beste Beratungslösung für Ihre Anfrage ist, je nach Dringlichkeit, Themenschwerpunkt, Beratungsbedarf usw. kann die Beratung durch unsere eigenen Berater oder im Rahmen des Drei-Partner-Modells durch unsere privaten Partner in Frage kommen. Der Umfang kann von einzelnen Beratungsterminen bis hin zur vollumfänglichen Beratung durch Teams bei Ihnen vor Ort inkl. Erhebung, Analyse und Empfehlungsherleitung reichen.
  3. In einem Auftragsklärungsgespräch ermitteln wir mit den Verantwortlichen auf Ihrer Seite detaillierte Informationen und Rahmenbedingungen zu Ihrem Auftrag.
  4. Die Wirkungsziele, Projektziele, Projektbeteiligten und Rahmenbedingungen halten wir in einer Dienstleistungsvereinbarung fest, im Falle der Durchführung durch einen unserer Rahmenvertragspartner würde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
  5. Das Projekt kann beginnen.

 

Im Falle der Beratung durch unsere Rahmenvertragspartner (Drei-Partner-Modell)

Hier erfahren Sie alles zum Abruf aus den Rahmenverträgen im Drei-Partner-Modell.