Wirtschaftlichkeit prüfen

Bitte beachten Sie, dass Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch das Beratungszentrum des Bundes im Rahmen organisatorischer Fragestellungen angeboten werden. Die Berechnung und Überprüfung der Wirtschaftlichkeit bei Bauvorhaben ist untrennbar mit dem Themenbereich Investitionen und Regularien im Hoch- und Tiefbau verknüpft und in unserem Leistungsportfolio nicht enthalten.

Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, also die Prüfung des Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag, ist immer dann gegeben, wenn Einnahmen oder Ausgaben des Haushalts unmittelbar oder mittelbar betroffen sind. Die Durchführung einer angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist durch § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geboten.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind aber nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern im ureigenen Interesse einer Behörde durchzuführen. Nur so können Entscheidungsalternativen systematisch hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen Kriterien gegeneinander abgewogen werden. Sie fungieren damit als wichtige Entscheidungsunterstützung für Führungskräfte. Der Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist vielfältig, so kann z. B. geprüft werden, ob eine Investition in eine bestimmte Technik oder Software sinnvoll ist oder auch, ob eine Aufgabe langfristig betrachtet bei gleicher Qualität kostengünstiger außerhalb einer Behörde wahrgenommen werden kann.

Je nach Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann diese sehr komplex und umfangreich hinsichtlich der relevanten zu erhebenden, auszuwertenden und gegenüberzustellenden Daten sein. Immer kürzere Innovations- und Entscheidungszyklen unterstreichen zudem den Anspruch an ein effizientes Vorgehen bei der Anwendung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung selbst.

Unser Beratungsangebot zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach den Anforderungen der BHO umfasst:

  • Beratung bei der Methodenauswahl
  • Unterstützung bei der Durchführung (z. B. Kostenvergleichsrechnungen, Kosten-Nutzen-Analysen)
  • Berechnung von Gebühren bzw. von Verrechnungssätzen
  • Unterstützung bei der Erfolgskontrolle von Maßnahmen

Unsere Referenzen:

  • Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV)
  • Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Auftrag des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Unsere Arbeitshilfen: