Aufenthalt

Aktuelle Digitalisierungsmaßnahmen

Mit dem Ausländerzentralregister (AZR) stellt das Bundesverwaltungsamt die zentrale Informationsdrehscheibe im Ausländer- und Asylrecht für diejenigen Behörden zur Verfügung, die mit der Durchführung einschlägiger Vorschriften betraut sind.

Asylantrag Quelle: iStock.com/U. J. Alexander

Im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Mai und 15. Juni 2023 setzt das BVA verschiedene Themen im Kontext Aufenthalt um. Dazu zählt unter anderem:

  • Einführung der biometriebasierten Weblösung – Ablösung PIK

Im Frühjahr 2021 hat der Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltungsvereinbarung über die Bund-Länder-Kooperation zur Zusammenarbeit im Hinblick auf die Registrierung und/oder Identitätsüberprüfung von Asylsuchenden und unerlaubt eingereisten bzw. unerlaubt aufhältigen Ausländern […] zum 31. Dezember 2024 auslaufen wird.  Diese Vereinbarung berechtigt die Länder zur Ausstattung und zum Abruf der sog. Personalisierungskomponente (PIK).

Um eine bundesweit einheitliche, sichere und schnelle Registrierung und Identitätsüberprüfung ab dem 1. Januar 2025 weiter zu gewährleisten, wird durch das BVA eine Weboberfläche zur Registrierung und Identitätsüberprüfung (RegIWeb) zum 01.01.2025 zur Nutzung zur Verfügung stehen. Diese stellt eine Möglichkeit dar, auch ohne eigenes Fachverfahren oder Integration der Schnittstelle in bestehende Fachverfahren, Registrierungen erfolgreich und effizient durchzuführen.

Diese Seite wird laufend erweitert. Sie finden hier in Kürze weitere Informationen zum Maßnahmenpaket und dessen Umsetzungsstand.

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Stand 26.06.2024