Grenze
Aktuelle Digitalisierungsmaßnahmen
Durch die Smart Borders Initiative der Europäische Union soll der gemeinsame europäische Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geschützt und innerhalb des Schengenraums Freizügigkeit gewährleistet werden. Sie umfasst Technologien wie die Weiterentwicklung automatisierter Grenzkontrolle und biometrische Datenerfassung, um Ein- und Ausreisekontrollen zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Die Initiative umfasst neben anderen Maßnahmen die Einführung eines Schengen-weiten Einreise-Ausreise-Systems ("Entry-Exit-System", abgekürzt EES) und eines europäischen Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystems ("European Travel Information and Authorisation System", abgekürzt ETIAS).
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Das Bundesverwaltungsamt (BVA) setzt die beiden Verordnungen im Rahmen der nationalen Projektgruppe (NPG) Smart Borders gemeinsam mit der Bundespolizei (BPOL), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) um.
Das BVA ist nationale Kopfstelle und stellt als solche den zugriffsberechtigten Behörden den technischen Zugang zu den beiden europäischen Systemen zentral zur Verfügung. Dabei trifft das BVA keine fachlichen Entscheidungen zu Ein- und Ausreisen oder Anreisegenehmigungen.
Im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz setzt das BVA unter anderem folgende Themen um:
- Digitalisierung Grenze – Umsetzung Entry-Exit-System
Das Bundesverwaltungsamt ist für die Datenverarbeitung in Deutschland zuständige nationale Behörde, die den Zugang der zugriffsberechtigten Behörden zum EES gewährleistet und sich an die EU Schnittstelle der euLISA (Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts) anschließt und über entsprechende IT-Lösungen passgenaue Anwendungen für die national zugangsberechtigten Behörden anbietet.
Das BVA verantwortet daher national die initiale Readiness des EES mit Blick auf funktionierende Schnittstellen zu euLISA. Nach dem Start des EES verantwortet das BVA die reibungslose Aufrechterhaltung des Betriebs im Rahmen der rechtlichen Anforderungen. Das Bundesverwaltungsamt dient in seiner Funktion als nationale Kopfstelle als Anlaufstelle für Behörden und für Drittstaatsangehörige bspw. für Auskunftsanfragen.
Im Rahmen der bereitgestellten IT-Landschaft führt das Bundesverwaltungsamt umfangreiche Schulungen für die Behörden durch, die zukünftig für den Zugriff auf das EES berechtigt sind und stellt Informationsmaterial für Drittstaatsangehörige zusammen, die sich über das EES und ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten informieren wollen.
Mehr zur Smart Borders Initiative der EU und den damit zusammenhängenden Aufgaben des Bundesverwaltungsamtes finden Sie hier.
Diese Seite wird laufend erweitert. Sie finden hier in Kürze weitere Informationen zum Maßnahmenpaket und dessen Umsetzungsstand.Diese Seite
Stand 26.06.2024