Visum
Aktuelle Digitalisierungsmaßnahmen
Das Bundesverwaltungsamt unterstützt die deutschen Auslandsvertretungen bei der Bearbeitung von Visumanträgen. Es überprüft die Antragstellerdaten in verschiedenen Registern und beteiligt die gesetzlich vorgesehenen Stellen. So liefert das Bundesverwaltungsamt den Auslandsvertretungen zügig eine umfassende Entscheidungsgrundlage, damit diese über die vorliegenden Visumanträge sachgerecht entscheiden können.
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Das Bundesverwaltungsamt dient dabei als Service- und Kommunikationsschnittstelle zwischen den deutschen Auslandsvertretungen und einer Vielzahl inländischer Stellen. Welche Stellen beteiligt sind, hängt immer vom konkreten Sachverhalt ab. Bei über 150 deutschen Auslandsvertretungen mit Visastellen und jährlich weit über 2 Millionen Visumanträgen, die im BVA bearbeitet werden, kommt beim Bundesverwaltungsamt modernste Technik zum Einsatz, um den hohen Anspruch an Effizienz und Verfahrenssicherheit zu erfüllen. Im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz setzt das BVA unter anderem folgende Themen um:
- Entlastung der Ausländerbehörden – Weiterentwicklung Fachkräfteeinwanderung
Mit dem Gesetz vom 18.08.2023 und der Verordnung vom 31.08.2023 zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurden die Regelungen des bisherigen Einwanderungsrechts insbesondere im Hinblick auf die Fachkräfteeinwanderung reformiert. Die verschiedenen Maßnahmen sind seit der Verkündigung sukzessive in Kraft getreten und entsprechend umgesetzt worden.
Als eine der zentralen Regelungen wurden die Zustimmungserfordernisse der Ausländerbehörden im Visumverfahren ganz wesentlich überarbeitet. Für den Visumantrag von Forschenden, Studierenden oder Ausbildungsplatzsuchenden ist seit 01.06.2024 eine Beteiligung der Ausländerbehörden regelmäßig nicht mehr erforderlich. Dadurch werden die Ausländerbehörden merklich entlastet und die Visaverfahren auch der mitreisenden Familienangehörigen beschleunigt. Um die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen auch in der automatisierten Verarbeitung der Visumanträge zu gewährleisten, musste das BVA umfangreiche Anpassungen an den technischen Prozessen und Schnittstellen vornehmen.
- Modernisierung des Verfahrens für die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit durch Auslandsvertretungen und Ausländerbehörde:
Soll für eine Beschäftigung in Deutschland ein Aufenthaltstitelbeantragt werden, muss grundsätzlich die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Dies dient der Arbeitsmarkprüfung (Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und ggf. Vorrangprüfung), des konkreten Arbeitsplatzangebots und der Frage, ob die Beschäftigung im Verhältnis zur Qualifikation angemessen ist.
Die Bundesagentur für Arbeit kann aber auch bei zustimmungsfreien Beschäftigungen von den Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen fakultativ beteiligt werden um bei der Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen zu unterstützen (§ 72 Abs. 7 AufenthG). Bisher musste die Anfrage dann von Mitarbeitenden außerhalb der genutzten Fachanwendungen gestellt, bearbeitet und nachverfolgt werden, was hohe manuelle Zusatzaufwände bei allen beteiligten Behörden verursacht hat.
Das Bundesverwaltungsamt hat gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Auswärtigen Amt die technische Infrastruktur ertüchtigt, damit die fakultative Beteiligung ohne Medienbrüche über die verwendeten Fachverfahren erfolgen kann, so dass die bisherigen manuellen Aufwände deutlich reduziert werden.
Diese Seite wird laufend erweitert. Sie finden hier in Kürze weitere Informationen zum Maßnahmenpaket und dessen Umsetzungsstand.Darüber hinaus wird auch die technische Infrastruktur für die reguläre Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nun modernisiert, um eine vereinfachte Kommunikation zwischen allen beteiligten Behörden zu gewährleisten.
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Stand 26.06.2024