Nutzungsbedingungen für das Travel Management System (TMS) des Bundes

Die Systemmodule des Travel Managements des Bundes sowie die vereinbarten Sonderkonditionen können lediglich von TMS-Teilnehmern genutzt werden

(leer)

Folgende Behörden/Institutionen sind nutzungsberechtigt:

  • Verfassungsorgane des Bundes
  • Oberste Bundesbehörden einschließlich deren nachgeordneten Behörden
  • Bundesgerichte
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes (zu den Stiftungen des Bundes gehören auch diejenigen, die nach Landesrecht errichtet wurden, deren Stiftungsvermögen aber mindestens zur Hälfte vom Bund finanziert wurde)
  • zu mindestens 50 % institutionell geförderte Zuwendungsempfänger des Bundes sowie diesen gleich gestellte (gleich gestellt sind die Zuwendungsempfänger - „quasi institutionell gefördert“ -, deren Finanzbedarf überwiegend vom Bund gedeckt wird)
  • Unternehmen des Bundes, unabhängig von ihrer Rechtsform, soweit der Anteil des Bundes mindestens 50 % beträgt und diese nicht im Wettbewerb mit Privaten stehen

Grundvoraussetzung für die Nutzung des TMS ist für alle Behörden/Institutionen die Teilnahme am Kreditkartenvertrag des Bundes!