Trennungsgeld

Das Bundesverwaltungsamt rechnet Ihre Trennungsgeldanträge schnell, kompetent und revisionssicher ab. Sie als Kunde profitieren dabei von unseren langjährigen Praxiserfahrungen. Ob Sie Trennungsgeld als Kostenerstattung einer doppelten Haushaltsführung oder als Fahrkostenersatz beantragen – wir sind in allen Fragen rund um die Trennungsgeldabrechnung Ihr kompetenter Partner!

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Übernahme aller operativen Aufgaben der Trennungsgeldabrechnung – Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren
  • Regelmäßige Übermittlung von Controllingdaten zum aktuellen Stand der Trennungsgeldabrechnung in Ihrer Behörde
  • Regelmäßige Monitoringgespräche zu allen operativen und strategischen Fragen der Trennungsgeldabrechnung sowie zur Klärung von Einzelfällen und zur Entwicklung im Travel Management
  • Auf Wunsch Durchführung von aufgabenbezogenen Rechtsbehelfsverfahren

Unser Angebot:

Vor Aufgabenübertragung

  • Unverbindliche Präsentation unseres Leistungsspektrums für Ihre Interessengruppen (Leitungsebene, Vertretungsorgane, Beschäftigte)
  • Konkretisierende Beratung und Abstimmung des für Sie bedarfsgerechten Service- und Leistungsumfangs zu attraktiven Konditionen
  • Aufnahme Ihrer Haushalts- und KLR-Struktur zur anschließenden Fremdbewirtschaftung zugewiesener Haushaltsstellen und Haushaltsmittel unter Beachtung Ihrer Kostenstellen-/Kostenträgerstruktur
  • Unterstützung im Vorfeld der Aufgabenübertragung (z.B. Bereitstellung von Informationsschriften und Antragsvordrucken, Koordination aller zu beteiligenden Stellen auch auf Ministerialebene)
  • Abschluss einer entsprechenden Dienstleistungsvereinbarung

Nach Aufgabenübertragung:

  • führen wir die uns übertragenen Aufgaben vereinbarungsgerecht durch; entscheidungsreife Trennungsgeldanträge werden gemäß vereinbarter Service Level bearbeitet
  • stehen Ihnen während unserer Servicezeiten (grundsätzlich montags – donnerstags: 8.00 – 16.30 Uhr, freitags: 8.00 - 15.00 Uhr) feste Ansprechpartner/innen im operativen Abrechnungsgeschäft sowie in allen Fragen der Zusammenarbeit zur Verfügung
  • informieren und beraten wir Sie und alle genannten Interessengruppen Ihres Hauses umfassend zu allen Rechts- und Verfahrensänderungen mit Auswirkung auf die Trennungsgeldabrechnung (Informationsveranstaltungen nach Vereinbarung)
  • steht Ihnen für klärungsbedürftige Einzelfragen unmittelbar ein Beschwerdemanagement zur Verfügung
  • sichern wir die Qualität unserer Dienstleistung im Rahmen regelmäßiger Monitoringgespräche

Kontakt für interessierte Behörden: Kundenmanagement

Ansprechpartner für Reisende und Trennungsgeld- sowie Umzugskostenempfänger

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