Umzugskosten

Wir rechnen Ihre dienstlich veranlassten Umzugskosten im In- und Ausland schnell, kompetent und revisionssicher ab. Dabei sorgen wir nicht nur für die schnellstmögliche Auszahlung festgesetzter Reise- und Umzugskosten, sondern sind auch als Ansprechpartner für alle Fragen im Vorfeld sowie im Nachgang Ihres Umzuges für Sie da. Unsere langjährige Praxiserfahrung fließt auch in die Novellierung des Umzugsrechts ein; davon profitieren Sie als Kunde. Ob Sie in Deutschland an einen neuen Dienstort ziehen oder ein Umzug ins Ausland ansteht – wir sind in allen Fragen rund um die Umzugsvorbereitung und -abrechnung Ihr kompetenter Partner!

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Übernahme aller operativen Aufgaben der Umzugskostenabrechnung – Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren
  • Regelmäßige Übermittlung von Controllingdaten zum aktuellen Stand der Umzugskostenabrechnung in Ihrer Behörde
  • Regelmäßige Monitoringgespräche zu allen operativen und strategischen Fragen der Umzugskostenabrechnung, zur Klärung von Einzelfällen sowie zur Entwicklung im Travel Management
  • Auf Wunsch Durchführung aufgabenbezogener Rechtsbehelfsverfahren

Unser Angebot:

Vor Aufgabenübertragung:

  • präsentatieren wir unser Leistungsspektrum für Ihre unterschiedlichen Interessengruppen (Leitungsebene, Vertretungsorgane, Beschäftigte)
  • beraten wir Sie zu dem für Ihren Bedarf passenden Service- und Leistungsumfang
  • übernehmen wir Ihre Haushalts- und KLR-Struktur zur anschließenden Fremdbewirtschaftung zugewiesener Haushaltsstellen und Haushaltsmittel. Dabei beachten wir auch Ihre Kostenstellen-/Kostenträgerstruktur
  • stellen wir Ihnen schon im Vorfeld Informationsschriften und Antragsvordrucke bereit
  • übernehmen wir die Koordinierung aller zu beteiligenden Stellen auch auf Ministerialebene
  • schließen wir eine entsprechende Dienstleistungsvereinbarung mit Ihnen ab

Nach Aufgabenübertragung:

  • führen wir die uns übertragenen Aufgaben vereinbarungsgerecht durch; entscheidungsreife Anträge, Abschlagszahlungen und Umzugskostenfestsetzungen (inklusive Auszahlung von steuerfreier Umzugskostenvergütung) werden gemäß vereinbarter Service Level bearbeitet
  • stehen Ihnen während unserer Servicezeiten (grundsätzlich montags – donnerstags: 8.00 – 16.30 Uhr, freitags: 8.00 - 15.00 Uhr) feste Ansprechpartner/innen im operativen Abrechnungsgeschäft sowie in allen Fragen der Zusammenarbeit zur Verfügung
  • informieren und beraten wir Sie und alle genannten Interessengruppen Ihres Hauses umfassend zu allen Rechts- und Verfahrensänderungen mit Auswirkung auf die Umzugskostenabrechnung (Informationsveranstaltungen nach Vereinbarung)
  • steht Ihnen für klärungsbedürftige Einzelfragen unmittelbar ein Beschwerdemanagement zur Verfügung
    sichern wir die Qualität unserer Dienstleistung im Rahmen regelmäßiger Monitoringgespräche

Kontakt für interessierte Behörden: Kundenmanagement

Ansprechpartner für Reisende und Trennungsgeld- sowie Umzugskostenempfänger

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