1.1 Was ist das RegMoG/IDNrG?

Das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer (IDNr) in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) sorgt für das Fundament einer erfolgreichen Modernisierung der Register in Bund, Ländern und Kommunen.

Artikel 1 des RegMoG beinhaltet das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG), welches die Grundlage dafür schafft, die IDNr als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu Personendaten in die sich aus der Anlage zum IDNrG ergebenden Register des Bundes und der Länder zu speichern. Das Gesetz verpflichtet die registerführenden Stellen zusätzlich dazu, die sog. Basisdaten (z.B. Name und Anschrift) über das BVA beim BZSt abzurufen und die eigenen Daten durch diese zu ersetzen, um diese damit aktuell zu halten.