1.1 Was ist das RegMoG/IDNrG?

Das RegMoG regelt unter anderem eine Vielzahl an Änderungen weiterer Gesetze (z.B. Artikel 7 RegMoG Änderung des Passgesetzes). Damit sorgt es für das Fundament einer erfolgreichen Modernisierung der Register in Bund, Ländern und Kommunen.

Artikel 1 RegMoG beinhaltet das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG), welches die Grundlage dafür schafft, die IDNr als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu Personendaten in die sich aus der Anlage zum IDNrG ergebenden Register des Bundes und der Länder zu speichern. Das Gesetz verpflichtet die registerführenden Stellen zusätzlich dazu, die sog. Basisdaten (z.B. Name und Anschrift) über das BVA beim BZSt abzurufen und die eigenen Daten durch diese zu ersetzen, um diese damit aktuell zu halten.