1.2 Welche Ziele werden bei der Umsetzung des RegMoG verfolgt?

1. Umsetzung des Once-Only-Prinzips:

Nach dem Once-Only-Prinzip sollen staatliche Stellen Daten und Nachweise, welche bereits vorliegen, einfach und sicher austauschen können. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Basisdaten oder Nachweise dann nur noch einmalig übermitteln. Dieses Vorgehen soll sie bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen in hohem Maße entlasten und die Bearbeitungszeiten in der Verwaltung verkürzen.

2. Verbesserung registerübergreifender Datenaustausch

Durch die Modernisierung der Registerlandschaft können Register im Rahmen der Erbringung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz über die IDNr, welche einer Person eindeutig zugeordnet werden kann, miteinander kommunizieren und Daten und Nachweise austauschen. Hierdurch werden Personenverwechslungen ausgeschlossen und somit wird die registerübergreifende Kommunikation verbessert.

3. Verbesserung der Datenqualität:

Aktuell geht der IT-Planungsrat in seinem Zielbild und Umsetzungsplan zur Registermodernisierung von mehr als 375 zentralen und dezentralen Registern aus, welche kaum miteinander vernetzt sind. Durch die Modernisierung der Registerlandschaft, sollen registerführende Stellen die Möglichkeit erhalten, Datenabrufe über das Identitätsdatenabrufverfahren (IDA-Verfahren) des BVA beim ID-Register vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchzuführen. Die dort aktuellen und qualitätsgesicherten Daten speichern Sie in den eigenen Registern, um so ihre Datenqualität zu erhöhen. Daneben wird das BVA übergeordnet die einzelnen Projekte zur Umsetzung des IDNrG sowie registerübergreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität steuern und Qualitätssicherungsprozesse etablieren.

4. Registerbasierter Zensus:

Der Zensus kann künftig vollständig digital durchgeführt werden. Dadurch entstehen weniger Aufwände für Bürgerinnen und Bürger sowie weniger Kosten für den Staat und das alles bei schnelleren und besseren Ergebnissen.