1.3 In welchem Zusammenhang stehen das RegMoG und das OZG?

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz, OZG) verpflichtet Bund und Länder, insgesamt 575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten. Im Rahmen der Umsetzung des OZG wurde das OZG-Reifegradmodell entwickelt, welches für Behörden als Maßstab zur Bewertung der OZG-Konformität ihrer Verwaltungsleistungen dient.  Das Modell misst die Online-Verfügbarkeit auf einer Skala von 0 (auf der Behörden-Webseite sind keine Informationen zur Leistung vorhanden) bis 4 (die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden. Für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt). Für die Erreichung des Reifegrad 4 bedarf es somit eines eindeutigen registerübergreifenden Ordnungsmerkmals in der Verwaltung.

Durch das RegMoG und das darin enthaltene Stammgesetz, dem IDNrG, wird die Grundlage zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer als registerübergreifendes Ordnungsmerkmal in der öffentlichen Verwaltung geschaffen. Hierdurch wird nicht nur die Kommunikation zwischen den Registern erheblich verbessert, es werden zudem die Voraussetzungen für eine bürokratiearme und bürgerfreundliche Verwaltung geschaffen.

Des Weiteren wird hierdurch einer der Verpflichtungen der Single Digital Gateway-Verordnung, der Umsetzung des Once-Only-Prinzips, nachgekommen.