1.4 Welche Aufgaben übernimmt das BVA bei der Registermodernisierung?

Das IDNrG, der Kern des RegMoG, sieht die Einrichtung der sogenannten Registermodernisierungsbehörde vor. Hierfür wird keine neue eigenständige Behörde errichtet. Vielmehr wird das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Aufgabe der Registermodernisierungsbehörde wahrnehmen und in dieser Rolle die Bereitstellung der Identifikationsnummer (IDNr) und der Basisdaten für relevante registerführende Stellen und andere berechtigte öffentliche Stellen übernehmen. Hierzu wird in Zusammenarbeit mit dem BZSt und dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ein Fachverfahren, der sogenannte Identitätsdatenabruf (IDA), entwickelt.

Darüber hinaus wird das BVA weitere Aufgaben übernehmen, von der Prüfung der Zulässigkeit der Datenabrufe über die übergeordnete Steuerung von Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität bis hin zu Teilaufgaben im Bereich der technologischen und methodischen Modernisierung der Registerlandschaft.

Um ein systematisches und schlüssiges Vorgehen bei der Modernisierung der deutschen Registerlandschaft sicherzustellen, koordiniert sich das BVA zusätzlich mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen als Federführende der "Gesamtsteuerung Registermodernisierung".