1.5 Welche Register sind vom RegMoG betroffen?

Alle registerführenden Stellen, die nach dem IDNrG berechtigt sind, die IDNr als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu den Personendaten abzuspeichern, werden in der Anlage des IDNrG aufgeführt. Dabei handelt es sich um Register, die für die Umsetzung des OZG (Anlage zum IDNrG) besonders relevant sind.