1.6 Was sind Basisdaten?
Die zur Identifizierung einer natürlichen Person erforderlichen personenbezogenen Daten sind die Basisdaten. Laut § 4 Abs. 2 IDNrG gehören folgende Daten zu den Basisdaten:
- Identifikationsnummer,
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Tag und Ort der Geburt,
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeit,
- Gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
- Sterbetag sowie
- Tag des Einzugs und des Auszugs.
Gem. § 4 Abs. 3 IDNrG werden einer natürlichen Person außerdem folgende Daten zugeordnet:
- Auskunftssperren nach dem BMG sowie
- Datum des letzten Verwaltungskontaktes (Monat, Jahr)