1.6 Was sind Basisdaten?

Die zur Identifizierung einer natürlichen Person erforderlichen personenbezogenen Daten sind die Basisdaten. Laut § 4 Abs. 2 IDNrG gehören folgende Daten zu den Basisdaten:

  1. Identifikationsnummer,
  2. Familienname,
  3. frühere Namen,
  4. Vornamen,
  5. Doktorgrad,
  6. Tag und Ort der Geburt,
  7. Geschlecht,
  8. Staatsangehörigkeit,
  9. Gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
  10. Sterbetag sowie
  11. Tag des Einzugs und des Auszugs.

Gem. § 4 Abs. 3 IDNrG werden einer natürlichen Person außerdem folgende Daten zugeordnet:

  1. Auskunftssperren nach dem BMG sowie
  2. Datum des letzten Verwaltungskontaktes (Monat, Jahr)