5.3 Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um eine potenzielle Unrichtigkeit zu melden?

Grundsätzlich sollen die Basisdaten in den vom IDNrG betroffenen Registern durch die entsprechenden Daten des BZSt ersetzt und so vereinheitlicht werden. Eine reine Abweichung der Daten der angeschlossenen Register und der des BZSt, die sich ggf. aus einer nicht aktuellen Datenhaltung ergibt, kann also nicht schon eine potenzielle Unrichtigkeit i.S.d. IDNrG sein.

Eine potenzielle Unrichtigkeit liegt daher erst dann vor, wenn die Basisdaten des BZSt von den in den registerführenden Stellen vorliegenden Daten abweichen und hierfür ein Nachweis vorgelegt werden kann.