5.7 Wie findet der Datenaustausch zwischen den Registern und der Registermodernisierungsbehörde statt?
Die Registermodernisierungsbehörde entwickelt in Zusammenarbeit mit dem BZSt und dem ITZBund ein Fachverfahren für den Identitätsdatenabruf, das für die nutzenden Stellen wie ein Register wirkt, aus dem die IDNr und andere Basisdaten abgerufen werden.
Tatsächlich werden die Basisdaten jedoch nicht beim BVA, sondern ausschließlich beim BZSt vorgehalten. Dies hat neben der sparsamen Datenhaltung auch den Vorteil, dass bewährte Prozesse zur Datenpflege beibehalten werden können. Das BVA übermittelt lediglich die Datenabrufe an das BZSt sowie die Antworten des BZSt wieder an die registerführenden Stellen. Für den elektronischen Datenaustausch zwischen dem BVA und registerführenden sowie weiteren öffentlichen Stellen im Rahmen des Identitätsdatenabrufs nach dem IDNrG wurde der XÖV-Standard "XBasisdaten" des BVA entwickelt. XBasisdaten ist im XRepository der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) veröffentlicht.
Umgesetzt wird ein vollständig automatisiertes Verfahren, in dem ein Register einen Datenabruf an das BVA übermittelt, der dort zunächst geprüft wird. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Abruf an das BZSt weitergegeben und aus dem dortigen Datenbestand über das BVA beantwortet. Die Kommunikation erfolgt dabei ausschließlich über das Verbindungsnetz von Bund und Ländern (NdB/NdB-VN). Alle Datenübermittlungen zwischen dem BZSt und dem BVA sowie die Datenabrufe beim BVA werden durch das BVA protokolliert und zwei Jahre lang für datenschutzrechtliche Zwecke gespeichert. Die Protokollierungspflicht gilt auch für alle abrufende Stellen. Bei der Erstbefüllung eines Registers kann dieser Prozess im Rahmen einer Massendatenverarbeitung durchlaufen werden. Im späteren Regelbetrieb werden sie die Datenabrufe auf einzelne Datensätze beziehen, etwa zur Ermittlung der IDNr oder zur Aktualisierung der Basisdaten.