4.1 Was versteht man unter SDG2-Relevanten LeiKa-Leistungen?

Die Abkürzung LeiKa-Leistungen bezeichnet den "Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung“. Der Leistungskatalog stellt ein einheitliches, vollständiges und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen in Deutschland hinweg dar und wird ständig fortgeschrieben. Als SDG2-relevante LeiKa-Leistungen werden nationale Verwaltungsleistungen des Leistungskatalogs (LeiKa) bezeichnet, die gemäß Art. 14 SDG-VO entweder den SDG-Verfahren aus Anhang II der SDG-VO (Verordnung (EU) 2018/1724) oder die den Verfahren nach den EU-Richtlinien 2005/36/EG (Anerkennungsrichtlinie), 2006/123/EG (Dienstleistungsrichtlinie), 2014/24/EU und 2014/25/EU (Vergaberichtlinien) zugeordnet sind.