4.3 Besteht eine SDG2-Online-Bereitstellungspflicht (Art. 6 und Art. 13 SDG-VO)?

Die Pflicht zur Online-Bereitstellung nach Art. 6 SDG-VO gilt für die SDG2-relevanten LeiKa-Leistungen, die dem Anhang II der SDG-VO (Verordnung (EU) 2018/1724) zugeordnet sind. Bis 12.12.2023 müssen die betroffenen LeiKa-Leistungen für europäische Bürger und Unternehmen vergleichbar mit dem OZG-Reifegrad 3 online bereitgestellt werden. Zusätzlich zur Umsetzung von Art. 6 sind diese LeiKa-Leistungen auch von der Pflicht zu Schaffung eines grenzüberschreitenden Zugangs nach Art. 13 SDG-VO bis 12.12.2023 betroffen. Im Einzelfall kann eine Bewertung der Digitalisierung im Rahmen der OZG-Umsetzung als unmöglich (faktisch, rechtlich, wirtschaftlich, aus Sicherheitsgründen) bewirken, dass eine Online-Bereitstellung auch nach Art. 6 SDG-VO nicht erfolgen muss.