4.4 Was versteht man unter SDG2-Anschlusspflicht EU-OOTS (Art. 14 SDG-VO)?
Die Anschlusspflicht EU-OOTS von LeiKa-Leistungen bezeichnet die rechtliche Pflicht zur technischen Einbindung des EU-OOTS nach Art.14 Abs.6 i.V.m. Abs.1 SDG-VO in den entsprechenden deutschen Online-Service. D.h. die relevanten LeiKa-Leistungen im Online Service müssen SDG2-relevante Nachweise aus dem EU-Ausland annehmen können. Die technische Einbindung ist in Deutschland über das NOOTS und Intermediäre Plattformen vorgesehen. Wenn im Verfahren von Bürgern oder Unternehmen der Beweis einer Tatsache mittels eines SDG2-relevanten Nachweises grenzüberschreitend gefordert wird, besteht eine Anschlusspflicht der LeiKa-Leistung an das EU-OOTS. Die Anschlusspflicht gilt entsprechend für alle SDG2-relevanten LeiKa-Leistungen, die für die Erbringung der Leistung mindestens einen SDG2-relevanten Nachweis anfordern, d.h. einen Nachweis, der von einer dafür zuständigen Behörde basierend auf einer Rechtsgrundlage ausgestellt sowie von den zuständigen deutschen Behörden grenzüberschreitend angefordert wird. Das Ergebnis der LeiKa-Leistung ist nicht von einer Bereitstellung über das EU-OOTS betroffen.