4.5 Ab wann gilt ein Online-Service als SDG2-Relevanz?

Ein Online-Service gilt als SDG2-relevant, wenn er mindestens eine SDG2-relevante LeiKa-Leistung anbietet, d.h. eine LeiKa-Leistung, die den SDG-Verfahren aus Anhang II der SDG-VO (Verordnung (EU) 2018/1724) oder den Verfahren nach den EU-Richtlinien 2005/36/EG (Anerkennungsrichtlinie), 2006/123/EG (Dienstleistungsrichtlinie), 2014/24/EU und 2014/25/EU (Vergaberichtlinien) gemäß Art. 14 SDG-VO zugeordnet wird.

Die nationale Prüfung der SDG2-Relevanz erfolgt durch die zuständigen nationalen Stellen und wird durch die nationale SDG-Koordination im Rahmen der Evidence Survey unterstützt.