6.3 Ab wann gilt die SDG2-Anschlusspflicht EU-OOTS (Art. 14) für Online-Services?

Ein Online Service ist von der Anschlussverpflichtung EU-OOTS betroffen, wenn er mindestens eine von der Anschlusspflicht EU-OOTS betroffene LeiKa-Leistung umsetzt. Die Anschlusspflicht EU-OOTS bezeichnet entsprechend die rechtliche Pflicht zur technischen Einbindung des EU-OOTS nach Art. 14 Abs.6 SDG-VO für die relevanten LeiKa-Leistungen im Online-Service. D.h. die relevanten LeiKa-Leistungen im Online Service müssen SDG2-relevante Nachweise aus dem EU-Ausland annehmen können. Die technische Einbindung ist in Deutschland über das NOOTS und Intermediäre Plattformen vorgesehen. Die Anschlusspflicht EU-OOTS gilt für alle SDG2-relevanten LeiKa-Leistungen, die für die Erbringung der Leistung mindestens einen SDG2-relevanten Nachweis anfordern. Das Ergebnis der LeiKa-Leistung ist nicht von einer Bereitstellung über das EU-OOTS betroffen.