4.8 Wann ist ein Nachweis SDG2-Relevant?
Ein Nachweis ist SDG2-relevant gemäß Art.14 Abs.2, wenn er von einer dafür zuständigen Behörde basierend auf einer Rechtsgrundlage ausgestellt, sowie für SDG-Verfahren aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von deutschen Unternehmen und Bürgern angefordert wird (grenzüberschreitender Bezug). Gemäß SDG-VO ist mit der SDG2-Relevanz eines Nachweises keine Verpflichtung zur Digitalisierung verbunden, sondern ausschließlich die Prüfung einer Anbindung an das EU-OOTS nach Art. 14. Die nationale Prüfung der SDG2-Relevanz erfolgt durch die zuständigen nationalen Stellen und wird durch die nationale SDG-Koordination im Rahmen der Evidence Survey unterstützt.