3.14 Welche verschiedenen Reifegrade eins Nachweises können vorliegen? (RegMo Reifegradmodell)

Vier unterschiedliche Reifegrade eines Nachweises können vorliegen.

Stufe A – Offline:
Die zur Leistungserbringung notwendigen Nachweise werden ausschließlich in papiergebundener Form bereitgestellt. Ein elektronischer Abruf ist nicht möglich. Der Austausch eines Nachweises erfolgt entweder durch Bezug und Einreichung durch den Bürger oder durch den direkten Austausch zwischen Data Consumer (Fachverfahren) und Data Provider (registerführenden Behörde). Die Übermittlung erfolgt auf postalischem Weg oder über Fax. Eine automatisierte Verarbeitung im Online- oder Fachverfahren ist nicht möglich. Entspricht weitestgehend dem Status quo in der Leistungsverwaltung.

Stufe B – Elektronische übermittelte Nachweise: 
Die zur Leistungserbringung notwendigen Nachweise liegen in einem Format vor, das eine elektronische Datenübermittlung ermöglicht, beispielsweise im PDF- bzw. JPEG-Format. Eine maschinelle Auswertung zum Zweck der Datenübernahme in das Antragsformular im Online- oder Fachverfahren ist nicht möglich. Entspricht dem durch die Europäische Kommission festgelegten Mindestzustand für die Anbindung an das europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS).

Stufe C – Elektronische auswertbare Nachweise: 
Die zur Leistungserbringung notwendigen Nachweise können elektronisch in strukturierter Form abgerufen werden. Oft entsprechend diese dabei den heutigen papiergebundenen Nachweisen, bspw. Geburtsurkunden oder Meldeauskünften. Die elektronische Repräsentation orientiert sich an bestehenden Fachstandards, wie sie heute in Registerauskünften genutzt werden, bspw. XMeld oder XPersonenstand. Nachweise werden mindestens in maschinenlesbarer Form übermittelt, was eine automatisierte Datenübernahme im Online- oder Fachverfahren ermöglicht.

Stufe D – Bedarfsgerecht übermittelte Informationen: 
Die zur Leistungserbringung notwendigen Informationen können zielgerichtet elektronisch abgerufen werden. Statt einem Nachweis, der nicht benötigte personenbezogene Daten enthält, werden lediglich ein oder mehrere auf den konkreten Bedarf zugeschnittene Informationen ausgetauscht. Besteht zum Beispiel die Notwendigkeit, den Wohnort einer Person zu validieren, würde zukünftig keine vollständige Meldebescheinigung ausgetauscht werden, sondern lediglich ein maschinenlesbarer Datensatz, der ausschließlich Informationen zur Meldeadresse einer Person beinhaltet. Möglich wäre damit auch, eine konkrete Frage zur Prüfung eines Sachverhalts zu verschicken, die dann durch die registerführende Behörde beantwortet wird. Beispielsweise könnte eine Prüfung auf Volljährigkeit im Antragsprozess notwendig sein, was eine registerführende Behörde dann mit einem "Ja" oder "Nein" beantwortet.

Der Programmbereich NOOTS spricht sich dafür aus, Reifegrad C als Mindestziel der Registermodernisierung im nationalen Kontext festzulegen. Als langfristiges Ziel ist Reifegrad D anzustreben.