3.18 Bildungseinrichtungen, die auch Daten vorhalten, scheinen mir hier unter den verschiedenen Verwaltungsebenen nicht enthalten. Heißt das, dass z.B. Hochschulen nicht als registerführende Stellen definiert werden?

Die Zuständigkeit für die inhaltliche und technische Registerführung liegen nur auf Bundes- oder Landesebene. HS = mittelbare Landesverwaltung, aber noch nicht als regführ. Stelle definiert - siehe auch Aufbau eines Bildungsregisters