Aktueller Stand der Umsetzung des Verfahrens zum Identitätsdatenabruf

Das IDNrG tritt – abgesehenen von den bereits in Kraft getretenen Rechtsverordnungsermächtigungen – an dem Tag in Kraft, an dem das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Bundesgesetzblatt bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb nach dem Identifikationsnummerngesetz gegeben sind. Um dies zu ermöglichen, hat das BVA gemeinsam mit dem BZSt und dem ITZBund ein fachlich-technisches Grobkonzept erstellt und dieses mit den zuständigen Ministerien abgestimmt.

Derzeit wird die Konzeptionierung der technischen Voraussetzung zum IDA-Verfahren entwickelt. Die Pilotierung mit einem der 51 benannten Register wird aus heutiger Sicht für 2022 anvisiert. Die Erkenntnisse fließen in den Roll-out ein. Hiernach werden die Register schrittweise bis Ende 2025 an das IDA-Verfahren angeschlossen.

Die vorstehende Abbildung soll einen Überblick über die sich aus dem IDNrG ergebenden Prozesse des Abrufs der Identifikationsnummer und der übrigen Basisdaten beim BZSt über das IDA-Verfahren des BVA geben.

Neben dem Abruf der Daten beim BVA lässt das Gesetz ausdrücklich auch den Abruf bei den Meldebehörden zu. Ob das Roll-out bzw. der Datenabruf über das BVA oder die Meldebehörden erfolgt, ist im Rahmen der Roll-out-Planung für jedes Register zu entscheiden.

Das BVA wird den berechtigten öffentlichen Stellen eine Schnittstelle anbieten, damit über diese die Identifikationsnummer und die übrigen Basisdaten beim BZSt abgerufen werden können.

Im Rahmen des Datenabrufs wird das BVA nach der Überprüfung der Voraussetzungen den Datenabruf an das BZSt übermitteln und die Datenabrufe zu datenschutzrechtlichen Zwecken protokollieren.

Der Datenabruf ist in drei verschiedenen Anwendungsfällen vorstellbar:

  • Der Datenabruf zur Erstbefüllung eines Registers (Roll-out)
  • Der Datenabruf mit den Personendaten (insb. zum Zwecke des Erhalts der Identifikationsnummer)
  • Der Datenabruf mit Identifikationsnummer und Geburtsdatum

Finanziert von der Europäischen Union Quelle: EU