Nutzen der Registermodernisierung
Potential für Zeit- und Kosteneinsparungen
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Die Modernisierung der Register birgt großes Potential für Zeit- und Kosteneinsparungen. Laut einem Gutachten des Normenkontrollrates (NKR) liegt das Potential zukünftig jährlich bei:
- bis zu 84 Mio. Stunden Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger bei der Interaktion mit Behörden, z.B., weil Informationen nicht wiederholt eingegeben werden müssen, weil diese automatisiert und fehlerfrei vorliegen
- bis zu 64 Mio. Stunden Zeitersparnis für die Verwaltung und die Mitarbeitenden, z.B., weil die eindeutige Personenzuweisung einen automatisierten Datenabgleich ermöglicht
- jährlich etwa 1 Mrd. Euro Einsparung an Verwaltungskosten für Unternehmen, die durch eindeutige Datenzuweisung Zeit beim Ausfüllen von Formularen sparen
- 6,3 Mrd. Euro Kostenersparnis für die Steuerzahler, weil Prozesse schneller funktionieren und weniger Arbeitskapazität brauchen
- und in jeder Zensus-Runde weitere Einsparungen von ca. 0,6 Mrd. Euro, weil zum Beispiel aufwendige Haushaltsbefragungen entfallen oder weniger Papier gedruckt wird.
Die Registermodernisierung ist somit Voraussetzung für eine nutzerfreundliche, zukunftsfähige und effiziente Verwaltung in Deutschland. Sie schafft neben den zeitlichen und finanziellen Vorteilen zudem greifbaren Nutzen für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeitende. Zu den Vorteilen gehören:
(1) Einfache, digitale Once-Only-Verwaltungsleistungen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen müssen Nachweise nur noch einmalig übermitteln. Die Verwaltung soll – nach Freigabe und auf Wunsch von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen – vorhandene Daten mit anderen Behörden einfach und sicher austauschen können. Hierfür werden Ordnungsmerkmale wie die Identifikationsnummer und eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer als bereichsübergreifende Identifier in den Registern bereitgestellt.
(2) Registerbasierter Zensus – aktuell und ohne viel Aufwand. Voraussichtlich ab 2025 müssen laut EU-Vorgaben geokodierte Bevölkerungszahlen jährlich nach Brüssel übermittelt werden. Werden die benötigten Daten registerbasiert und nicht mehr manuell erhoben, entfallen Befragungen bspw. weitgehend. Hierdurch könnten je durchgeführtem Zensus ca. 600 Mio. Euro gespart werden.1
(3) Effizienter, sicherer und ressourcenschonender zwischenbehördlicher Datenaustausch. Datenaustausch zwischen Behörden findet schon heute statt. Das registerübergreifende Identitätsmanagement ermöglicht zukünftig jedoch eine eindeutige Zuordnung angefragter Datensätze – an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag. Der Austausch zwischen den berechtigten Stellen in direktem Zusammenhang mit Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wird automatisiert und damit einerseits schneller und andererseits auch zuverlässiger. Vorbehaltlich rechtlicher Grundlagen und entsprechend der Zustimmung durch Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können mehr beteiligte Stellen auf Basis einheitlicher Standards zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips miteinander kommunizieren.
(4) Europaweite Online-Services der Verwaltung durch hohe Anschlussfähigkeit an das europäische technische System (SDG-VO). Es wird sichergestellt, dass ausgewählte Verwaltungsverfahren für EU-Bürgerinnen und -Bürger grenzüberschreitend so bereitgestellt werden, dass sie vollständig medienbruchfrei online abgewickelt werden können. Das Once-Only-Prinzip greift auch hier.
(5) Hoher Datenschutzstandard und erweiterte Transparenz. Erstmalig sollen Bürgerinnen und Bürger digital und nutzerfreundlich auf Knopfdruck in einem Datenschutzcockpit sehen können, welche ihrer Daten zwischen Behörden ausgetauscht wurden. Durch technische und organisatorische Maßnahmen werden Datenschutzgrundsätze umgesetzt und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt. Das stärkt die Rechte aller, deren Daten verarbeitet werden. Die Gefahr einer unzulässigen Profilbildung über personenbezogene Daten aus den verschiedenen Registern wird durch rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen wirksam verhindert. Da Datensätze zukünftig eindeutig einer Person zugewiesen werden, bedarf es keiner manuellen Abgleiche mehr und unbeteiligte Dritte werden somit nicht auf Daten zugreifen können.
(6) Sekundärnutzung der Registerdaten durch die Wissenschaft. Forschung findet im Rahmen der zugelassenen Möglichkeiten auf Basis aktueller Registerdaten statt. Damit können gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge noch besser erfasst werden. Mit der Registermodernisierung werden die Datenqualität erhöht und bessere Grundlagen für politische Entscheidungsfindungen gewährleistet. Durch eine verbesserte Datenbereitstellung werden auch internationale Vergleiche einfacher.
Once-Only-Grundsatz und das Onlinezugangsgesetz (OZG)
Quelle: BVA
Eines der Ziele der Registermodernisierung ist die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips für Verwaltungsleistungen. Nach diesem Prinzip sollen staatliche Stellen, das Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger vorausgesetzt Daten und Nachweise, welche bereits vorliegen, selbst abrufen.
Bürgerinnen und Bürger müssten Standardinformationen dann nur noch einmalig übermitteln. Dies wird sie bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen in hohem Maße entlasten und die Bearbeitungszeiten in der Verwaltung verkürzen.
Auch das Onlinezugangsgesetz (OZG)2 zielt auf die Umsetzung des Once-Only-Prinzips ab. Mit dem Gesetz wird für Bund und Länder die Grundlage geschaffen, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger auch elektronisch anzubieten. Zur einheitlichen Umsetzung des OZG in der Verwaltung wurde das sogenannte OZG-Reifegradmodell entwickelt, welches in seiner finalen Stufe vorsieht, dass Verwaltungsleistungen vollständig digital abgewickelt werden können und Nachweisabrufe gemäß dem Once-Only-Prinzip gestaltet werden.
Europarechtliche Vorgaben
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Das Once-Only-Prinzip beruht zudem auf europarechtlichen Vorgaben. So gibt die Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG)3 vor, dass in den kommenden Jahren ein digitales Zugangstor zu den Verwaltungsleistungen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten etabliert werden soll.Unter anderem sollen bis Ende 2023 bestimmte Verwaltungsverfahren so bereitgestellt werden, dass sie grenzüberschreitend und vollständig medienbruchfrei online durchgeführt werden können. Im Rahmen der Umsetzung der SDG-Verordnung sollen die Register innerhalb der Europäischen Union harmonisiert und ein effizienter nutzerfreundlicher Datenaustausch auch grenzüberschreitend zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht werden.
1Vgl. S. 58, NKR – Nationaler Normenkontrollrat (2017).
2 https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/startseite/startseite-node.html
3 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1724&from=EN
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Stand 28.08.2024