Nutzen der Registermodernisierung

Zielbild: Voraussetzungen für eine zukunftsfähige, nachhaltige und digitale Zukunft schaffen. Schnell, un­bü­rokra­tisch und von Anfang bis Ende digital und transpa­rent. Die Register­mo­­dernisierung wird zusammen mit dem Onlinezugangsgesetz siche­re, staat­liche On­linedien­ste mit einfachen Antrags­pro­zessen und kur­zen Be­­­arbeitungs­zeiten ermög­li­chen.

Potential für Zeit- und Kosteneinsparungen

Zeitersparnis, altertümlicher Wecker als Symbol für Zeit Quelle: Pixabay

Die Modernisierung der Register birgt großes Potential für Zeit- und Kosteneinsparungen. Laut einem Gut­ach­ten des Normenkontrollrates (NKR) liegt das Potential zukünftig jährlich bei:

  • bis zu 84 Mio. Stunden Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger bei der Interaktion mit Be­hörden, z.B., weil Informationen nicht wiederholt eingegeben werden müssen, weil diese automa­tisiert und fehlerfrei vorliegen
  • bis zu 64 Mio. Stunden Zeitersparnis für die Verwaltung und die Mitarbeitenden, z.B., weil die eindeutige Personenzuweisung einen automatisierten Datenabgleich ermöglicht
  • jährlich etwa 1 Mrd. Euro Einsparung an Verwaltungskosten für Unternehmen, die durch eindeutige Datenzuweisung Zeit beim Ausfüllen von Formularen sparen
  • 6,3 Mrd. Euro Kostenersparnis für die Steuerzahler, weil Prozesse schneller funktionieren und weniger Arbeitskapazität brauchen
  • und in jeder Zensus-Runde weitere Einsparungen von ca. 0,6 Mrd. Euro, weil zum Beispiel aufwendige Haushaltsbefragungen entfallen oder weniger Papier gedruckt wird.

Die Registermodernisierung ist somit Voraussetzung für eine nutzer­freund­­li­che, zu­kunfts­fähige und effiziente Verwal­tung in Deutschland. Sie schafft neben den zeitlichen und finanziellen Vorteilen zudem greifbaren Nutzen für Bürgerinnen, Bür­ger, Un­terneh­men und Verwaltungsmitarbeitende. Zu den Vorteilen gehören:

 (1) Einfache, digitale Once-Only-Verwaltungsleistungen. Bürgerinnen und Bürger sowie Un­ter­neh­men müs­sen Nachweise nur noch einmalig übermitteln. Die Verwaltung soll – nach Freigabe und auf Wunsch von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen – vorhandene Daten mit anderen Behör­den ein­fach und sicher austauschen können. Hierfür werden Ordnungsmerkmale wie die Identi­fi­ka­tions­num­mer und eine bundes­einheitliche Wirtschaftsnummer als bereichs­übergreifende Identifier in den Registern be­reitgestellt.

(2) Registerbasierter Zensus – aktuell und ohne viel Aufwand. Voraussichtlich ab 2025 müssen laut EU-Vorgaben geokodierte Bevölkerungszahlen jährlich nach Brüssel übermittelt werden. Werden die be­nötigten Daten re­gis­terbasiert und nicht mehr manuell erhoben, ent­fallen Be­fragung­en bspw. weitgehend. Hierdurch könnten je durchgeführtem Zensus ca. 600 Mio. Euro gespart werden.1

(3) Effizienter, sicherer und ressourcenschonender zwischenbehördlicher Datenaustausch. Daten­aus­tausch zwischen Be­hörden findet schon heute statt. Das re­­gister­übergreifende Identi­täts­manage­ment ermöglicht zukünf­tig jedoch eine ein­deutige Zuordnung an­­­ge­fragter Datensätze – an 365 Tagen im Jahr, 24 Stun­den am Tag. Der Austausch zwi­schen den berechtigten Stellen in direktem Zu­sam­men­­hang mit Verwaltungsleistungen nach dem Online­zu­gangs­gesetz (OZG) wird au­­tomatisiert und damit einerseits schneller und andererseits auch zuverlässiger. Vorbehaltlich rechtlicher Grundlagen und entspre­chend der Zustimmung durch Bür­gerinnen, Bürger und Unternehmen können mehr beteiligte Stellen auf Basis einheitli­cher Standards zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips mitein­an­der kom­munizieren.

(4) Europaweite Online-Services der Verwaltung durch hohe Anschlussfähigkeit an das europä­ische technische System (SDG-VO). Es wird si­cher­gestellt, dass ausgewählte Verwaltungsverfahren für EU-Bür­gerinnen und -Bürger grenz­über­­schrei­tend so bereitgestellt werden, dass sie vollständig me­dien­bruchfrei online abge­wickelt werden kö­nnen. Das Once-Only-Prinzip greift auch hier.

(5) Hoher Datenschutzstandard und erweiterte Transparenz. Erstmalig sollen Bürgerinnen und Bür­ger di­gi­tal und nutzerfreundlich auf Knopfdruck in einem Datenschutzcockpit sehen kön­nen, wel­che ih­rer Da­ten zwischen Behörden ausgetauscht wurden. Durch technische und organisatorische Maß­­nahmen werden Da­ten­schutzgrundsätze umgesetzt und das Recht auf informationelle Selbstbestim­mung geschützt. Das stärkt die Rechte aller, deren Daten verarbeitet werden. Die Gefahr einer un­zu­lässigen Profilbildung über personenbezogene Daten aus den verschiedenen Registern wird durch recht­liche, technische und organisatorische Maßnahmen wirksam verhindert. Da Daten­sät­ze zu­künf­tig eindeutig einer Person zuge­wiesen werden, bedarf es keiner manuellen Abglei­che mehr und unbe­teiligte Dritte werden somit nicht auf Daten zugreifen können.

 (6) Sekundärnutzung der Registerdaten durch die Wissenschaft. Forschung findet im Rahmen der zugelassenen Möglichkeiten auf Basis aktu­eller Re­gisterdaten statt. Damit können gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge noch besser er­fasst wer­den. Mit der Registermodernisierung werden die Datenqualität erhöht und bessere Grundlagen für politische Entschei­dungs­­findungen gewährleistet. Durch eine verbesserte Da­tenbereitstellung werden auch internationale Ver­gleiche einfacher.

Once-Only-Grundsatz und das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Auflistung der Vorteile von Once-Only Quelle: BVA

Eines der Ziele der Registermodernisierung ist die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips für Verwaltungsleistungen. Nach diesem Prinzip sollen staatliche Stellen, das Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger vorausgesetzt Daten und Nachweise, welche bereits vorliegen, selbst abrufen.
Bürgerinnen und Bürger müssten Standardinformationen dann nur noch einmalig übermitteln. Dies wird sie bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen in hohem Maße entlasten und die Bearbeitungszeiten in der Verwaltung verkürzen.

Auch das Onlinezugangsgesetz (OZG)2  zielt auf die Umsetzung des Once-Only-Prinzips ab. Mit dem Gesetz wird für Bund und Länder die Grundlage geschaffen, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger auch elektronisch anzubieten. Zur einheitlichen Umsetzung des OZG in der Verwaltung wurde das sogenannte OZG-Reifegradmodell entwickelt, welches in seiner finalen Stufe vorsieht, dass Verwaltungsleistungen vollständig digital abgewickelt werden können und Nachweisabrufe gemäß dem Once-Only-Prinzip gestaltet werden.

Europarechtliche Vorgaben

Die europäische Flagge Quelle: Pixabay

Das Once-Only-Prinzip beruht zudem auf europarechtlichen Vorgaben. So gibt die Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG)3  vor, dass in den kommenden Jahren ein digitales Zugangstor zu den Verwaltungsleistungen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten etabliert werden soll.Unter anderem sollen bis Ende 2023 bestimmte Verwaltungsverfahren so bereitgestellt werden, dass sie grenzüberschreitend und vollständig medienbruchfrei online durchgeführt werden können. Im Rahmen der Umsetzung der SDG-Verordnung sollen die Register innerhalb der Europäischen Union harmonisiert und ein effizienter nutzerfreundlicher Datenaustausch auch grenzüberschreitend zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht werden.

 

1Vgl. S. 58, NKR – Nationaler Normenkontrollrat (2017).

2  https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/startseite/startseite-node.html

3  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1724&from=EN

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Stand 28.08.2024