Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 27. Juni 2024 in Kraft treten.
Durch das neue Gesetz soll künftig Mehrstaatigkeit generell hingenommen werden, so dass das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ab dem 26. Juni 2024 entfallen wird. Wer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, kann dann seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verlieren.
Beachten Sie: Noch gilt das derzeitige Recht.
Bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit verlieren Sie - noch – die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Ihnen nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung ausgehändigt wurde!
Möglicherweise ist es für Sie aber einfacher und wirtschaftlicher das Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 26. Juni 2024 abzuwarten und erst dann einen Einbürgerungsantrag in Ihrem Aufenthaltsstaat zu stellen.
Sollten Sie jedoch zwingend auf den schnellen Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit (vor Inkrafttreten des Gesetzes) angewiesen sein, so bitte ich Sie zwecks Beratung zur Antragstellung und Durchführung des Beibehaltungsverfahrens um vorherige Kontaktaufnahme.
E-Mail: staatsangehoerigkeit@bva.bund.de
Allgemeiner Auskunftsdienst: +49 22899358-98955 oder +49 221 758-98955
zu unseren Servicezeiten Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 16:30 Uhr (MEZ) und Freitag 8:00 Uhr – 15:00 Uhr (MEZ)
Es kann derzeit infolge des hohen Anfrageaufkommens zu längeren Wartezeiten kommen, wir bitten um Ihr Verständnis!
Aufgrund des weiterhin hohen Bearbeitungsaufkommens ist eine zeitnahe Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung auf dem gewöhnlichen Versand- und Verwaltungsweg nicht gewährleistet.