Eine "Anschlussurkunde" rechtzeitig beantragen.

Die Beibehaltungsgenehmigung ist auf zwei Jahre befristet. Wenn Sie die andere Staatsangehörigkeit während der Geltungsdauer der Beibehaltungsurkunde erwerben, ist keine erneute Ausstellung erforderlich. Wenn Sie nach Ablauf der Beibehaltungsgenehmigung eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Sollte sich Ihre Einbürgerung verzögern, beantragen Sie daher rechtzeitig (ca. 6 Monate vor Ablauf) eine neue Beibehaltungsgenehmigung (= Anschlussurkunde), um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden.

Nutzen Sie dazu bitte den Antragsvordruck Bw. Für Kinder bis 16 Jahre steht der Antragsvordruck BKw zur Verfügung.

Ein Antrag auf eine "Anschlussurkunde" kann NICHT per E-Mail gestellt werden.

Sie können Ihren Antrag direkt postalisch an das Bundesverwaltungssamt (50728 Köln) senden; eine Antragstellung über die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung ist nicht notwendig.

Dow­n­load-Pa­ket für die er­neu­te An­trag­stel­lung