Die Beibehaltungsgenehmigung ist erst mit ihrer Aushändigung wirksam.

Die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit wird erst gültig, wenn Sie (oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person) die Beibehaltungsurkunde in den Händen halten. Die Aushändigung erfolgt entweder persönlich in der Auslandsvertretung oder durch Zusendung per Post.