Beibehaltungsgenehmigung gut und dauerhaft aufbewahren

Die erteilte Beibehaltungsgenehmigung dient auch künftig als Nachweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit trotz Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit nach altem Recht nicht verloren ging.

Daher sollten Sie die Beibehaltungsurkunde zusammen mit der Einbürgerungsurkunde des anderen Staates dauerhaft und sicher verwahren. Diese Nachweise können auch für künftige Generationen (z. B. für Ihre Kinder / Enkelkinder) wertvolle Hilfe sein, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit bewiesen werden muss.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht mehr zugesichert werden kann, dass deutsche Behörden Informationen zu einem früheren Staatsangehörigkeitsverfahren dauerhaft aufbewahren können. Es kann nicht garantiert werden, dass zu früheren Verfahren oder Staatsangehörigkeitsurkunden Auskünfte erteilt oder Bescheinigungen erstellt werden können.