Ich habe meine Beibehaltungsurkunde verloren, kann ich eine neue erhalten?
Nein. Wir können Ihnen jedoch eine beglaubigte Kopie der Aktendurchschrift übersenden. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 51,00 € fällig. Hierzu stellen Sie bitte einen formlosen Antrag.
Bitte beachten Sie, dass dies jedoch nur dann möglich ist, wenn die Beibehaltungsurkunde vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt wurde. Haben Sie die Beibehaltungsgenehmigung seinerzeit von einer deutschen Inlandsbehörde erhalten, müssen Sie sich an diese wenden.
Alternativ besteht die Möglichkeit zum Nachweis darüber, dass Sie noch in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, ein Feststellungsverfahren zu betreiben.