Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung (Anspruchseinbürgerung) beantragen

Ihnen oder Ihren Vorfahren wurde durch politische, religiöse oder rassische Verfolgung zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen. Sie möchten im Rahmen der Wiedergutmachung die deutsche Staatsangehörigkeit (wieder) erwerben und einen Einbürgerungsantrag stellen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde.

Anleitungsschritte

Antragsvordruck downloaden und ausfüllen

Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.

Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung.

  • Antrag – Antragsvordruck für Personen ab 16 Jahre (deutsche Version / englische Version)
  • Antrag – Antragsvordruck für Personen unter 16 Jahren (deutsche Version / englische Version)
  • Anlage Vorfahren (deutsche Version / englische Version)
  • Hinweise zum Einbürgerungsanspruch nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz (deutsche Version / englische Version)
  • Informationen zum Datenschutz
  • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

Ausnahmsweise stehen aufgrund des Wiedergutmachungsgedankens des Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz die Antragsvordrucke in englischer Sprache zur Verfügung.

Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

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Unterlagen zusammenstellen

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben - als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Dies gilt sowohl für die Dokumente, die Sie betreffen, als auch die Ihrer Vorfahren (soweit erforderlich).

Mögliche Unterlagen und Nachweise bei Antragstellern der Erlebnisgeneration: 

  • Geburtsurkunde
  • Aktuelles Identitätsdokument (z. B. Ausweis, Reisepass)
  • Nachweise zum früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, z. B.

    • Alte deutsche Ausweispapiere (unter anderem: Reisepass)
    • Abmeldebescheinigungen von vor 1945
    • Alter Heimatschein
  • Nachweise zum Verfolgungsschicksal, z. B.

    • Eintrag der Religionszugehörigkeit in Geburts- oder Heiratsurkunden (Antragsteller selbst oder der Eltern)
    • Vermerke im Reisepass oder auf anderen amtlichen Dokumenten
    • Hinweise auf Erhalt von Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetzes
  • Nachweis über Namensänderungen (soweit zutreffend)
  • Nachweis über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (soweit zutreffend)

Mögliche Unterlagen und Nachweise bei Antrag stellenden Abkömmlingen: 

  • Geburtsurkunde
  • Aktuelles Identitätsdokument (z. B. Ausweis, Reisepass)
  • Andere Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)

    Hinweis: Mit diesen Urkunden weisen Sie nach, dass Sie ein Abkömmling sind.

    Wurde zum Beispiel der Mutter Ihres Vaters (= Ihre Großmutter) zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen, müssten Sie folgende Urkunden vorlegen: die Heiratsurkunde Ihrer Eltern, die Geburtsurkunde Ihres Vaters, die Heiratsurkunde Ihrer Großeltern väterlicherseits und die Geburtsurkunde Ihrer Großmutter.
  • Nachweis zum früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit Ihrer Vorfahren z. B.

    • Alte deutsche Ausweispapiere (bis 1945)
    • Abmeldebescheinigungen von vor 1945
    • Alter Heimatschein
  • Nachweis zum Verfolgungsschicksal Ihrer Vorfahren, z. B.

    • Eintrag der Religionszugehörigkeit in Geburts- oder Heiratsurkunden (Ihrer Vorfahren bis 1945)
    • Vermerke in alten Reisepässen oder auf anderen amtlichen Dokumenten (bis 1945)
    • Hinweise auf Erhalt von Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetzes
  • Nachweis über Namensänderungen (soweit zutreffend)
  • Nachweis über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit Ihrer Vorfahren (soweit zutreffend)

Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte hierzu unserem Merkblatt.

Unterlagen übersenden

Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Einbürgerung bei Ihrer örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei uns ein.

Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

Antwort abwarten

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen dann auch das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes mitgeteilt wird.

Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jedem Schriftwechsel an. 

Eingangsbestätigung Staatsangehörigkeit

Wir informieren Sie, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind. 

Die Einbürgerungsurkunde übersenden wir an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!

Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie uns unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Die Antragsunterlagen werden dann von hier an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.