Wie erreichen Sie uns?

Ihre Kontaktmöglichkeiten im Einbürgerungsverfahren nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz

Im Falle einer telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Aktenzeichen des BVA
  • Vorname, Name und Geburtsdatum und Adresse der antragstellenden Person
  • Art der Antragstellung (z. B. Einbürgerung, Erklärungserwerb, Feststellung, Verzicht)

Auskünfte an dritte Personen können wir aus Datenschutzgründen nur dann erteilen, wenn uns für diese eine schriftliche Bevollmächtigung (Vollmacht) vorliegt.

Postanschrift

Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, Deutschland

E-Mail

staatsangehoerigkeit@bva.bund.de

Es wird ausdrücklich davon abgeraten, insbesondere Anträge und Unterlagen die personenbezogene Daten enthalten (z. B. Scans von Antragsunterlagen, Personenstandsurkunden) via unverschlüsselter E-Mail zuzusenden.

Beachten Sie bitte dazu die Hinweise unter Nr. 12 in unserer Datenschutzerklärung zu den Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit.

Telefon

+49 22899358-44844 oder +49 221 758-44844

Allgemeiner Auskunftsdienst zu unseren Servicezeiten
Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 16:30 Uhr (MEZ) und Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr (MEZ)

Es kann derzeit infolge des hohen Anfrageaufkommens zu längeren Wartezeiten kommen, wir bitten um Ihr Verständnis! 

Telefax

+49 22899358-28446- oder +49 221 758-28446

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