Im Rahmen der Wiedergutmachung wieder Deutsch werden

Frühere Deutsche können sich wieder auf ihre frühere Staatsangehörigkeit berufen, wenn ihnen während der Zeit des NS-Regimes die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde. Dies gilt auch für deren Abkömmlinge.

Sie leben im Ausland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit auf dieser Grundlage wieder erwerben.

Über das Bundesportal können Sie die Wiedergutmachungseinbürgerung beantragen.

Bitte beachten Sie hierzu unbedingt unsere Informationen.

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