Bei Wohnsitz in Deutschland gilt Anderes.

Personen, die zum Kreis der Einbürgerungsberechtigten gemäß Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz gehören, oder deren Abkömmlinge, gelten automatisch wieder als Deutsche, wenn sie sich in Deutschland niederlassen und nichts anderes erklärt haben.

Eine Einbürgerung ist nicht nötig.

Zum Nachweis dass die deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann ein Feststellungsverfahren bei der örtlich zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde durchgeführt werden.