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Informationen
zum Verfahren auf Wiedergutmachungseinbürgerung gem. § 15 StAG
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zum Verfahren auf Wiedergutmachungseinbürgerung gem. § 15 StAG
Wissenswertes zum Thema
Einige wichtige Informationen haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland sind wir für Ihre Anliegen zum Thema Staatsangehörigkeit zuständig.
Dinge, die Sie wissen und beachten sollten
- Was unterscheidet die Wiedergutmachungseinbürgerungen nach Art. 116 Abs. 2 GG von den Wiedergutmachungseinbürgerungen nach § 15 StAG?
- Wo erhalte ich die Geburtsurkunde/Heiratsurkunde meiner deutschen Vorfahren?
- Muss ich einen Einbürgerungstest machen?
- Bei Verlust der Einbürgerungsurkunde wird keine neue Urkunde ausgestellt.
- Einbürgerungsurkunde dauerhaft und gut aufbewahren
- Ich habe ein Anliegen zu meiner anderen nicht-deutschen Staatsangehörigkeit. Wer kann mir helfen?
- Ich suche für meinen Staatsangehörigkeitsantrag die Passunterlagen eines Vorfahrens, um dessen deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen.