Bei Verlust der Einbürgerungsurkunde wird keine neue Urkunde ausgestellt.

Verwahren Sie Ihre Einbürgerungsurkunde sicher und dauerhaft. Einbürgerungsurkunden werden nur einmal ausgestellt. Die Urkunde im Original wird Ihnen ausgehändigt. Geht das Original verloren, wirde nachträglich keine Ersatzurkunde ausgestellt.

Wir können Ihnen jedoch eine beglaubigte Kopie der Aktendurchschrift übersenden. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 51,00 Euro fällig. Hierzu stellen Sie bitte einen formlosen Antrag.

Dies ist nur dann möglich, wenn die Einbürgerungsurkunde vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt wurde. Haben Sie die Einbürgerungsurkunde seinerzeit von einer deutschen Inlandsbehörde erhalten, müssen Sie sich dorthin wenden.

Alternativ können Sie zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit sind, ein Feststellungsverfahren zu betreiben.