Ich habe ein Anliegen zu meiner anderen nicht-deutschen Staatsangehörigkeit. Wer kann mir helfen?

Bitte wenden Sie sich an die konsularische Vertretung des Staates, um dessen Staatsangehörigkeit es geht.

Deutsche Staatsangehörigkeitsbehörden können keine verbindlichen Auskünfte zum Erwerb, Besitz oder Nichtbesitz einer anderen nicht-deutschen Staatsangehörigkeit erteilen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, eine Bescheinigung oder ähnliches benötigen, dann müssen Sie sich an die zuständigen Behörden des anderen Staates wenden.