Erklärungserwerb

Sie leben im Ausland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung erwerben.

Sie sind sich unsicher, ob der Erklärungserwerb für Sie das richtige Verfahren ist? Lassen Sie sich beim Bundesverwaltungsamt oder Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung beraten.

Anleitungsschritte

Vordruck downloaden und ausfüllen

Für die Abgabe der Erklärung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Vordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.

Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung:

  • Vordruck_EER – für Personen über und unter 16 Jahren
  • Anlage_EER ergänzend für erklärende Personen, die aktuell kein laufendes Staatsangehörigkeitsverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen
  • Anlage_AV ergänzende Anlage für Angaben zu weiteren Vorfahren
  • Merkblatt zum Erwerb der deutschen Staatangehörigkeit durch Erklärung
  • Informationen zum Datenschutz
  • Vollmacht zur Bevollmächtigung einer anderen Person

Hinweis:
Die Anlage _EER benötigen Sie nur, wenn Sie aktuell kein anderes laufendes Staatsangehörigkeitsverfahren beim Bundesverwaltungsamt (z. B. Einbürgerungsverfahren, Feststellungsverfahren) durchführen.
Die Anlage_AV benötigen Sie nur, wenn Sie die Abstammung von weiteren früheren deutschen Vorfahren geltend machen wollen und die bisherigen Vordrucke nicht ausreichen; dann jedoch für jede Generation einzeln.

Füllen Sie den Vordruck deutlich, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

Dow­n­load-Pa­ket

Unterlagen zusammenstellen

Unterlagen zusammenstellen 

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Dies gilt sowohl für die Dokumente, die Sie betreffen, als auch die Ihrer Vorfahren (soweit erforderlich). 

Mögliche Urkunden zum Nachweis der Abstammung und Identität (soweit vorhanden) 

  • Geburtsurkunden
  • Abstammungsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Familienbücher
  • Ausländische Personaldokumente (z. B. Reisepass, Identitätskarten, Ausländerausweise)

Nachweis zur Straffreiheit

  • aktuelles Führungszeugnis aus Ihrem Aufenthaltsstaat im Original

Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) 

  • Nachweise über den Besitz / Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Nachweise über den Erwerb / Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten
  • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
  • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

 
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte hierzu unserem Merkblatt.

Unterlagen übersenden

Bitte reichen Sie die unterschriebene Erklärung bei Ihrer örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei uns ein.

Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

Hinweis:
Von einer Übersendung per E-Mail oder Telefax raten wir ab, da die Unterlagen im Original oder beglaubigter Kopie (soweit angegeben) erforderlich sind.

Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Vordrucke.

Antwort abwarten

Sollte Ihr Anliegen nicht direkt bearbeitet werden können, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen dann auch das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes mitgeteilt wird. Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jedem Schriftwechsel an.

Eingangsbestätigung Staatsangehörigkeit

Wir informieren Sie, wenn für die Bearbeitung weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind. 

Die Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung übersenden wir regelmäßig an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Diese wird Ihnen die Urkunde weiterleiten oder vor Ort übergeben.

Wir empfehlen Ihnen, die Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit dauerhaft und sicher aufzubewahren.

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!
Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie uns unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Die Verfahrensunterlagen werden dann von hier an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.