Wie erreichen Sie uns?

Ihre Kontaktmöglichkeiten im Verfahren zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz

Im Falle einer telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes
  • Vorname, Name und Geburtsdatum und Adresse des Antragstellers / der Antragstellerin
  • Art der Antragstellung (z. B. Einbürgerung, Feststellung, Verzicht, Optionsverfahren)

Auskünfte an dritte Personen können wir aus Datenschutzgründen nur dann erteilen, wenn uns für diese eine schriftliche Bevollmächtigung (Vollmacht) vorliegt.

Postanschrift

Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, Deutschland

E-Mail

staatsangehoerigkeit@bva.bund.de

Telefon

Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)

+49 22899358-44828 oder +49 221758-44828

Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus Brasilien

+49 22899358-33065 oder +49 221758-33065

Allgemeiner Auskunftsdienst für Personen aus allen anderen Staaten:

+49 22899358-44833 oder +49 221758-44833

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Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 16:30 Uhr (MEZ) und Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr (MEZ)

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