Vor einigen Jahren wurde mein Erklärungserwerb wegen Versäumnis der Antragsfrist abgelehnt; kann ich eine neue Erklärung abgeben?
Ja. Personen, deren Erklärungserwerbsantrag als verfristet abgelehnt wurde, können eine neue Erklärung abgeben.
Bitte geben Sie im Antrag die früher zuständige Behörde und ihr Aktenzeichen an. Dann kann das Bundesverwaltungsamt die alten Akten beiziehen und die vorhandenen Urkunden und Unterlagen nutzen. Sie sparen die erneute Vorlage.
Sind die Unterlagen veraltet oder die Altakten vernichtet werden wir nötige Dokumente nachfordern.