Wie lange dauert das Verfahren zum Erklärungserwerb?
Die gesetzliche Grundlage für den Erklärungserwerb ist neu.
Die Bearbeitungszeiten werden aufgrund der verschiedenen Lebensgeschichten hinter jedem Vorgang sehr unterschiedlich sein.
Nicht selten werden wir nach Sichtung der Unterlagen noch Dokumente nachfordern müssen. Wir werden für Sie bei deutschen Behörden ermitteln. Auf deren Bearbeitungszeit haben wir keinen Einfluss. Auch eine Beteiligung des Verfassungsschutzes ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die hier eingehenden Erklärungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Sofern alle Unterlagen vollständig und in der richtigen Form eingereicht wurden, wird mit einer Bearbeitungszeit von ca. 12 Monaten zu rechnen sein.
Diese Angabe gilt ab dem Eingang der Erklärung beim Bundesverwaltungsamt. Bitte berücksichtigen Sie ggf. zusätzliche Bearbeitungszeiten bei der Auslandsvertretung sowie Zeiten des Postlaufes. Leider können wir auch noch nicht abschätzen, ob aufgrund hohen Antragseingangs zunächst Engpässe in der Bearbeitung entstehen.