Ich habe meine "Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung" verloren, kann ich eine neue erhalten?
Nein. Wir können Ihnen jedoch eine beglaubigte Kopie der Aktendurchschrift übersenden. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 51,00 Euro fällig. Stellen Sie bitte einen formlosen Antrag und geben das damalige Aktenzeichen an.
Dies ist mir aber nur dann möglich, wenn die "Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung" auch vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt wurde. Haben Sie die Urkunde seinerzeit von einer deutschen Inlandsbehörde erhalten, müssen Sie sich dorthin wenden.
Alternativ können Sie in einem Feststellungsverfahren einen Staatsangehörigkeitsausweises beantragen.