Deutsch werden
Im Überblick
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Einbürgerung ehemaliger Deutscher
Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erwerben (§ 13 StAG).
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Einbürgerung
Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben (§ 14 StAG).
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Erklärungserwerb
Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung erwerben (§ 5 StAG).
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Wiedergutmachungseinbürgerung nach Entzug
Ihnen oder Ihren Vorfahren wurde zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit rechtswidrig entzogen (Art. 116 Abs. 2 GG).
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Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung
Sie oder Ihre Vorfahren wurden zwischen 1933 und 1945 rechtswidrig verfolgt (§ 15 StAG) .
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